Die Europäische Kommission setzt ihren „grünen Kurs“ fort und schlägt ein neues Kapitel der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Nach dem Start der verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung im Jahr 2014, von der zu diesem Zeitpunkt noch sehr wenige Unternehmen betroffen waren, hat die Europäische Kommission im April 2021 mit ihrem Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Nachfolgerichtlinie zur bis dahin geltenden Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) veröffentlicht.
Am 10. November 2022 wurde der CSRD-Entwurf im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Der Europäische Rat hat am 28. November 2022 zugestimmt. Die Richtlinie ist damit angenommen und trat am 5. Januar 2023 – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 16. Dezember 2022 – in Kraft. Damit ist nun amtlich, dass auf große Unternehmen, Banken und Versicherungen in Sachen nachhaltiger Berichterstattung einige Veränderungen zukommen werden.
Lieber früher als später ESG-ready
Der Weg zum regelkonformen ESG-Reporting ist kein Sprint, sondern eher ein Hindernislauf, der gute Vorbereitung und Kondition erfordert. Daher sollten Sie bei der Umsetzung keine Zeit verlieren.
Ursprünglich sollten die Regelungen der CSRD bereits für alle Unternehmen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament setzten jedoch eine verzögerte Einführung durch. Aber auch wenn der Startzeitpunkt des Inkrafttretens nunmehr um ein Jahr verschoben und teilweise je nach berichtspflichtiger Gruppe von Unternehmen ein sog. Phasing-in implementiert wurde – es bleibt sportlich. Hier nochmal die Starttermine für Berichtszeiträume und Veröffentlichungszeitpunkte zur Erinnerung: