Standardisierung und Digitalisierung: Das kommt mit den Nachhaltigkeitsberichten auf Sie zu

Veröffentlicht 30. Aug. 2023  | 5 Min. Lesezeit
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Ab 2024 sind die ersten Unternehmen von der Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen und diese Pflicht wird in den Folgejahren sukzessive auf eine Vielzahl weiterer Unternehmen ausgeweitet werden. Zwei der wichtigsten regulatorischen Anforderungen für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Standardisierung und Digitalisierung. Was das genau bedeutet, erklären wir im weiteren Verlauf. Dabei spielen Abkürzungen wie z. B. EFRAG, ESRS und (i)XBRL eine gewichtige Rolle. Was diese Begriffe alles zu bedeuten haben und warum sie für Sie von Bedeutung sind, werden wir beleuchten.

 

Wer definiert die Nachhaltigkeitsstandards?

Eine entscheidende Rolle bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsstandards sowie auch ihrer digitalen Abbildung in Form von Taxonomien spielt die EFRAG. EFRAG steht für European Financial Reporting Advisory Group und in gewisser Weise ist sie die europäische Stimme in der Finanzberichterstattung. Lange Zeit war die Hauptaufgabe der EFRAG, die EU-Kommission bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) in EU-Recht zu beraten.

Seit 2021/22 unterstützt die EFRAG die Europäischen Kommission auch in Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ihre wichtigste Aufgabe bestand hierbei darin, die EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu erarbeiten. Diese wurden am 31.07.2023 veröffentlicht.

Die ESRS sollen sicherstellen, dass die im Nachhaltigkeitsbericht offengelegten Angaben verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar und vergleichbar sind.

 

Inhalte der ESRS

Die ESRS umfassen mehr als 80 Disclosure Requirements, also Berichtsanforderungen. Sie sind verpflichtend für alle Branchen, wobei nicht alle Disclosure Requirements auch tatsächlich von jedem Unternehmen berichtet werden müssen. Dies ist abhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse, die die Unternehmen zuvor durchführen müssen.

Die Nachhaltigkeitsstandards sind nach der etablierten ESG-Klassifikation angeordnet:

  • Umwelt: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Soziales: Eigene Arbeitskräfte, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden, Verbraucher und Endnutzer
  • Governance: Verhalten im Geschäftsleben

 

Wie wird der Nachhaltigkeitsbericht digital?

Neben den Inhalten ist aber auch die Form des Nachhaltigkeitsberichts von entscheidender Bedeutung. Gedruckte Berichte werden bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen soll der Nachhaltigkeitsbericht in einem einheitlichen elektronischen Format erstellt werden. Dieses Format nennt sich iXBRL.

 

Unterschied zwischen XBRL und iXBRL

XBRL bedeutet eXtensible Business Reporting Language. Es ist eine XML-basierte Sprache, die die Standardisierung von Daten ermöglicht und zum Beispiel zur Erstellung von Jahresabschlüssen verwendet wird. Jedes Jahr werden Millionen von XBRL-Dokumenten erstellt, die ältere, papierbasierte Berichte durch effektivere und genauere digitale Versionen ersetzen.

iXBRL, also Inline eXtensible Business Reporting Language, ist die Weiterentwicklung von XBRL. Dabei werden XBRL-Dokumente so in ein HTML-Dokument eingefügt, dass es in Webbrowsern darstellbar ist. Das heißt: Das Format ist sowohl von Maschinen als auch Menschen lesbar.

XBRL bzw. iXBRL bietet einen praxistauglichen Weg für eine digitale Berichterstattung. Es ermöglicht die Analyse und Verbreitung großer Informationsmengen und bietet im Zusammenspiel mit entsprechenden Taxonomien Standardisierung und Einheitlichkeit.

 

Die XBRL-Taxonomie der EFRAG

Neben der inhaltlichen Arbeit ist die EFRAG auch für die Entwicklung einer XBRL-Taxonomie verantwortlich. Diese bildet den Nachhaltigkeitsstandards digital ab und bildet die Basis für das Tagging der Berichte. Man kann sich diese XBRL-Taxonomie wie einen großen Kontenrahmen vorstellen: Sie lässt sich Schritt für Schritt öffnen und ermöglicht textuelle und tabellarische Markierungen im Nachhaltigkeitsbericht vorzunehmen. Die Informationen hinter diesen Markierungen können dann von Maschinen elektronisch ausgelesen werden.

Die XBRL-Taxonomie ist nicht mit der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften zu verwechseln. Die aktuelle XBRL-Taxonomie der ERFRAG gilt als Arbeitsentwurf („Proof-of-Concept") und setzt einen kleinen, aber wichtigen Teil des Umweltklimastandards E1 um. Die XBRL-Taxonomie kann hier heruntergeladen werden.

 

Der digitale Nachhaltigkeitsbericht ist da

Dass die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft verpflichtend über das Format iXBRL abläuft, ist als gesetzter Umstand zu betrachten. Das Positive trotz des Mehraufwands ist dabei: Viele börsennotierte Unternehmen sind bereits hinreichend mit iXBRL vertraut und bringen dadurch Know-how und Prozesserfahrung mit diesem Format mit.

Die Prozesse und Technologien, die sich hier bewährt haben, werden auch den regulatorischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht.

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