Ende Dezember 2023 wurde ein erster Teil der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die ESRS bilden das Rahmenwerk für die Erfüllung der Anforderungen und Verpflichtungen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dieses Gesamtrahmenwerk der ESRS soll in die ESEF-Verordnung (European Single Electronic Format) integriert werden. Dadurch müssen Unternehmen bald nicht nur die finanzielle Berichterstattung mit sogenannten Tags auszeichnen, sondern auch die nicht-finanzielle Berichterstattung.
In unserem Blog behandeln wir die praktischen Auswirkungen, Erfahrungen beim Auszeichnen der finanziellen Berichte sowie den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
ESRS und ESEF – eine neue Dimension
Der Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD-Richtlinie ist von kapitalmarktorientierten Unternehmen erstmals für Geschäftsjahre zu erstellen, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Zudem findet auch die EU-Taxonomie-Verordnung Anwendung auf die nicht-finanzielle Berichterstattung. Des Weiteren wird die Anwendungspflicht dieser Regelungen in den folgenden Geschäftsjahren sukzessive auf einen umfassenderen Kreis an Unternehmen ausgeweitet.
Die ersten verabschiedeten ESRS regeln die Anforderungen an die ESG-Offenlegung wie folgt: