Die Herausforderungen der EU-Taxonomie
Praktikable Lösung für neues Konzept finden: Die EU-Taxonomie ist für viele Unternehmen ein neues Konzept. Unternehmen müssen sich mit den neuen Anforderungen, vor allem in Form der TBK, vertraut machen. Das Fehlen von Best Practices oder praktikabler Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen macht die Umsetzung zum initialen Kraftakt.
Integrated Reporting: Im Rahmen des Konzepts des „Integrated Reporting“ (Verbindung finanzieller und nicht-finanzieller Kennzahlen) stellt der zum Teil quantitative Nachweis der Kriterien (wesentlicher Beitrag zu den Klima-Umweltzielen, DNSH und Einhaltung sozialer Mindeststandards) eine besondere Herausforderung dar. Wie können die erforderlichen Daten erhoben werden und muss dafür ggf. die bestehende IT-Infrastruktur angepasst werden?
Koordination und Zusammenarbeit: Wer ist innerhalb des Unternehmens für die Einhaltung der EU-Taxonomie und die Erfassung der entsprechenden Informationen verantwortlich? Vor allem für größere Unternehmen mit vielen Aktivitäten kommt mit der Prüfung aller Kriterien und der notwendigen Vernetzung von Unternehmensbereichen für die Taxonomie-Berichterstattung ein großer Verwaltungsaufwand zu. Für die Aufbereitung der Kennzahlen müssen Controlling, Nachhaltigkeitsabteilung oder -beauftragte, Fachbereiche und deren Experten koordiniert und eng zusammenarbeiten.
Was sollte ich konkret tun? Eine Checkliste
- Machen Sie sich frühzeitig mit dem Konzept der Taxonomie vertraut.
- Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Einhaltung der EU-Taxonomie sowie für die Verfolgung der Entwicklung der Gesetzgebung verantwortlich und sorgen Sie für die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche und Experten.
- Überprüfung der Taxonomiekonformität (Eligibility):
- Identifizieren Sie Wirtschaftstätigkeiten, die unter Orientierung an den NACE-Codes taxonomiefähig sind, unabhängig davon, ob diese dabei erfüllt werden.
- Validieren Sie, ob die taxonomiefähigen Tätigkeiten die relevanten Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel erfüllen („taxonomy-aligned activities“).
- Überprüfen Sie, ob diese Tätigkeiten die „Do No Significant Harm“-Regel (DNSH) erfüllen und die anderen Umweltziele dabei nicht erheblich beeinträchtigt werden.
- Stellen Sie im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung sicher, dass die Tätigkeiten dem in der EU-Taxonomie festgelegten Mindestmaß an sozialen Standards, einschließlich grundsätzlicher Menschenrechte und Arbeitsnormen (OECD-Leitsätze) entsprechen.
Erst wenn die Überprüfung jedes der genannten Schritte positiv ausfällt, kann eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden.
- Berechnen Sie die Anteile von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben an taxonomiekonformen Tätigkeiten und erstellen Sie die entsprechenden Berichte.
- Überprüfen Sie rechtzeitig, ob die geforderten Daten mit den bestehenden Systemen erfasst und taxonomiekonform berichtet werden können.
Was ist zu berichten? Die EU-Taxonomie-KPIs im Überblick
Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen Finanzunternehmen (Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und (Rück)Versicherungsunternehmen) und Nicht-Finanzunternehmen (Unternehmen der Realwirtschaft).
Kreditinstitute veröffentlichen ab 2024 über die “Green Asset Ratio” (GAR), wie groß der Anteil der Finanzierung von taxonomiekonformen Aktivitäten im Verhältnis des Gesamtvermögens ist. Weitere KPIs sind ab 2026 offenzulegen. Unternehmen der Realwirtschaft müssen nach der EU -Taxonomie Verordnung zu ihrem Umsatz-KPI, CapEx-KPI und OpEx-KPI berichten.
Umsatzerlöse: Umsatz-KPI
Der in Art. 8 Abs. 2a der EU-Tax-VO 2020/852 genannte Umsatzanteil wird berechnet als der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) verbunden sind, geteilt durch den Nettoumsatz (Nenner) im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU. Der Umsatz umfasst die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission 1 ausgewiesenen Einnahmen.
Investitionsausgaben: CapEx-KPI
Der CapEx-KPI gibt das Verhältnis von Investitionsausgaben, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, bezogen auf alle Investitionsausgaben wieder (Art. 8 Abs. 2b EU Tax-VO).
Berechnung CapEx-KPI
Zähler:
Anteil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben
- für Vermögenswerte oder Prozesse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
- für die geplante Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-Plan)
- für den Erwerb von Leistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, mit denen bei den Zieltätigkeiten innerhalb von 18 Monaten eine Dekarbonisierung oder Treibhausgasminderung umgesetzt werden kann.
Nenner:
Investitionsausgaben für Zugänge in immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen
Quelle: Wirtschaftprüferkammer KdöR
Betriebsaufwand: OpEx-KPI
Der OpEx-KPI bezieht sich auf den Anteil der Betriebsausgaben, die mit taxonomiekonformen Vermögenswerten oder Prozessen verbunden sind in Relation zu den gesamten Betriebsausgaben (Art. 8 Abs. 2b EU Tax-VO).
Berechnung OpEx-KPI
Zähler:
Anteil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben
- für Vermögenswerte oder Prozesse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich Ausbildungskosten sowie nicht aktivierter Forschungs- und Entwicklungskosten
- die einem CapEx-Plan zuzuordnen sind
- für den Erwerb von Leistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, mit denen bei den Zieltätigkeiten innerhalb von 18 Monaten eine Dekarbonisierung oder Treibhausgasminderung umgesetzt werden kann, einschließlich der Aufwendungen für Gebäudesanierung
Nenner:
Direkte Betriebsausgaben für
- Forschung und Entwicklung,
- Gebäuderenovierung,
- kurzfristige Vermietung,
- Wartung und Reparatur sowie
- die laufende Instandhaltung des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder durch Dritte
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer KdöR
Was bringt die EU-Taxonomie meinem Unternehmen
Die EU-Taxonomie ist nicht nur mit einigem Aufwand verbunden – sie hat auch positive Auswirkungen. Neben der EU entwickeln weltweit bereits viele Länder nationale Taxonomien. Unternehmen, die frühzeitig das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus rücken, verschaffen sich künftig Wettbewerbsvorteile in vielen Märkten. Eine verbesserte Transparenz in der Berichterstattung kommt außerdem Unternehmen zugute, die versuchen, sich mit ihren nachhaltigen Aktivitäten in diesem Bereich zu profilieren. Gleichzeitig erleichtert die verbesserte Informationsbeschaffung für an Nachhaltigkeit interessierte Investoren die Kapitalbeschaffung.
Taxonomie weltweit: Führungsrolle der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist der erste rechtlich bindende und damit fortschrittlichste Maßstab für umweltfreundliche Investitionen. Vielen Ländern weltweit dienen die EU-Maßstäbe daher zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten als Orientierung während der Entwicklungsphase eigener nationaler Taxonomien. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben besteht für Nicht-EU-Staaten zwar nicht, aber: Mutterunternehmen in der Europäischen Union müssen die Anforderungen der EU-Taxonomie für den gesamten Konzern erfüllen. Also auch für Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU. So haben die Offenlegungspflichten innerhalb der EU auch Einfluss auf international agierende Marktteilnehmer und die Nachhaltigkeitsaktivitäten in Drittländern.
Neben der EU und China haben in den letzten Jahren ca. 20 Länder und Regionen Ansätze für grüne, soziale oder Transitions-Taxonomien entwickelt oder sind gerade dabei.
Berichtsanforderungen der EU-Taxonomie meistern
Die Ermittlung der taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten und die Prüfung, inwieweit diese den TBK entsprechen, die Messung ihrer finanziellen Leistung und schließlich die Berechnung der KPIs ist komplex und sollte nicht unterschätzt werden. Auch was die Anforderungen an die Darstellung und das Format des Reportings betrifft. Riesige Datenmengen, das zentrale Management der Daten und vor allem der hohe Anspruch an die Datenqualität stellen eine große Herausforderung dar. Dieser kann am besten mithilfe eines intelligenten ESG-Reporting-Tools begegnet werden. Vom EU-Taxonomie-Mapping über die Kennzahlenberechnung bis zum Reporting: automatisiert, schnell und zuverlässig Konzerngeschäftsberichte inklusive Nachhaltigkeitsbericht erstellen und mit nur einem Klick in das regulatorisch vorgeschriebene iXBRL-Format übertragen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Lucanet macht es möglich! Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
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