EU-Taxonomie: komplexes Klassifizierungssystem sorgt für umfangreiche Berichtspflichten

Veröffentlicht 29. Aug. 2023  | 8 Min. Lesezeit
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Was genau ist die EU-Taxonomie, welche Ziele werden damit verfolgt und welche konkreten Auswirkungen hat die Ausweitung der Bereitstellung aussagekräftiger und qualitativ hochwertiger Nachhaltigkeitsinformationen für mein Unternehmen? Wie begegne ich den herausfordernden Berichtspflichten? Muss ich mich beeilen? Erfahren Sie in unserem Blog-Artikel alles Wichtige zum Thema EU-Taxonomie.

 

EU-Taxonomie: ein Überblick

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk zur Definition und Identifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten mit dem Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken und das Umweltbewusstsein von Unternehmen zu schärfen.

 

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 (EU Tax-VO) ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in ökologisch nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken. Die EU-Taxonomie-Verordnung soll sicherstellen, dass Unternehmen verstehen und kommunizieren, wie ökologisch nachhaltig ihre Aktivitäten sind und dient als Klassifizierungssystem, ab wann welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ oder „grün“ einzustufen sind. Die Klassifizierung grüner Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage des bestehenden europäischen Systems zur Kodierung von Tätigkeiten, den so genannten NACE-Codes. Die NACE (Nomenclature européenne des activités économiques) ist das System für die strategische Klassifizierung der Wirtschaftszweige in der EU.

 

Umweltziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen die Kriterien erfüllen, um als „grün“ zu gelten und das Potenzial haben, in besonderem Maße zur Erreichung der von der EU definierten Umweltziele beizutragen. Auf der Grundlage der doppelten Konditionalität dürfen diese Aktivitäten gleichzeitig andere ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen. So kann beispielsweise eine Aktivität, die zum Klimaschutz beiträgt, aber gleichzeitig die Biodiversität negativ beeinflusst, nicht als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit sichtbarer und transparenter wird. Dadurch soll künftig Greenwashing vermieden und gleichzeitig die Chance erhöht werden, von Finanzmarkt-Akteuren wahrgenommen zu werden.

Soziale Taxonomie

Bereits jetzt sind in der Taxonomie Mindeststandards für Arbeits- und Menschenrechte enthalten. Verstößt ein Unternehmen mit einer Investition dagegen, darf es diese nicht als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie bezeichnen – egal wie ökologisch das Vorhaben ist. Doch das war nur ein erster Schritt.

Nach der E-Taxonomie (environmental) soll ein Regelwerk zur Klassifizierung sozial nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten mit drei übergeordneten sozialen Zielen für Konsumenten, die Gesellschaft und Gemeinschaften sowie Arbeitnehmer entworfen werden (S-Taxonomie):

  • Menschenwürdige Arbeit
  • Angemessene Arbeit und Schutz der Endnutzer:innen
  • Nachhaltige Gemeinschaften und Gesellschaften

 

Anfang 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene wird das sogenannte EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) folgen, das deutlich über das LkSG hinaus geht. Das LkSG verpflichtet lediglich zur Überprüfung der vorgelagerten Lieferkette („Upstream Lieferkette"), d. h. die Erfüllung der Sorgfaltspflichten wird nur für den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferanten verlangt. Die CSDDD erweitert den Prüfungsumfang auf nachgelagerte Lieferketten und bezieht damit zusätzlich die nachgelagerte Wertschöpfungskette (wie z. B. Transport, Verkauf oder Entsorgung) mit ein. Die betroffenen Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht für

  • die eigenen Tätigkeiten
  • die Tätigkeiten ihrer Tochterunternehmen und
  • die Tätigkeiten von Unternehmen in der Wertschöpfungskette, mit denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält.

 

Die Prüfungspflicht umfasst alle vor- und nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette. Dazu gehören neben Lieferanten und Kunden auch indirekte Geschäftspartner, die Teil der Lieferkette sind, ohne in einer direkten vertraglichen Beziehung zum sorgfaltspflichtigen Unternehmen zu stehen. Im Gegensatz zum aktuellen LkSG können Verstöße gegen Sorgfaltspflichten nach CSDDD zivilrechtliche Folgen haben.

 

Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität

Taxonomiefähigkeit Taxonomiekonformität

Wer muss berichten

Bereits seit dem 01.01.2022 ist die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanzunternehmen des öffentlichen Interesses (PIE) mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtend.

Den Anforderungen der EU-Tax-VO unterliegen kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nach der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind und Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen.

In Deutschland wurde die NFRD (Richtlinie 2014/95/EU) durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in deutsches Recht überführt und entsprechende Regelungen bzgl. der nichtfinanziellen Berichterstattung in das HGB aufgenommen.

Während die NFRD nur für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten galt, wurde mit Inkrafttreten der CSRD der Kreis der Unternehmen erheblich erweitert und gilt zusätzlich für alle großen Kapitalgesellschaften, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung und kapitalmarktorientierte KMU.

CSRD Kriterien Große Unternehmen

Berichtspflichten für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten

Berichtspflichtig sind jedoch nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU. Für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten kommen zwei Kriterien zur Anwendung, um festzustellen, ob sie unter die Berichtspflicht laut CSRD fallen:

Ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Staat hat erstens in den beiden letzten Geschäftsjahren auf konsolidierter Ebene mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der Europäischen Union generiert und hat zweitens mindestens ein großes oder ein notiertes Tochterunternehmen in der EU oder mindestens eine Niederlassung in der EU, die im vorherigen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro in der Europäischen Union hatte.

Treffen beide Punkte zu, fällt ein Unternehmen unter die Berichtspflicht nach CSRD und die EU-Tochtergesellschaft oder EU-Niederlassung ist verantwortlich für die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts des Drittlandunternehmens. Somit deckt die Richtlinie alle relevanten Geschäftstätigkeiten ab, die innerhalb der Europäischen Union stattfinden.

 

EU-Taxonomie: Umsetzung

Timeline der EU-Taxonomie-Verordnung

Die Herausforderungen der EU-Taxonomie

Praktikable Lösung für neues Konzept finden: Die EU-Taxonomie ist für viele Unternehmen ein neues Konzept. Unternehmen müssen sich mit den neuen Anforderungen, vor allem in Form der TBK, vertraut machen. Das Fehlen von Best Practices oder praktikabler Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen macht die Umsetzung zum initialen Kraftakt.

Integrated Reporting: Im Rahmen des Konzepts des „Integrated Reporting“ (Verbindung finanzieller und nicht-finanzieller Kennzahlen) stellt der zum Teil quantitative Nachweis der Kriterien (wesentlicher Beitrag zu den Klima-Umweltzielen, DNSH und Einhaltung sozialer Mindeststandards) eine besondere Herausforderung dar. Wie können die erforderlichen Daten erhoben werden und muss dafür ggf. die bestehende IT-Infrastruktur angepasst werden?

Koordination und Zusammenarbeit: Wer ist innerhalb des Unternehmens für die Einhaltung der EU-Taxonomie und die Erfassung der entsprechenden Informationen verantwortlich? Vor allem für größere Unternehmen mit vielen Aktivitäten kommt mit der Prüfung aller Kriterien und der notwendigen Vernetzung von Unternehmensbereichen für die Taxonomie-Berichterstattung ein großer Verwaltungsaufwand zu. Für die Aufbereitung der Kennzahlen müssen Controlling, Nachhaltigkeitsabteilung oder -beauftragte, Fachbereiche und deren Experten koordiniert und eng zusammenarbeiten.

 

Was sollte ich konkret tun? Eine Checkliste

  • Machen Sie sich frühzeitig mit dem Konzept der Taxonomie vertraut.
  • Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Einhaltung der EU-Taxonomie sowie für die Verfolgung der Entwicklung der Gesetzgebung verantwortlich und sorgen Sie für die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche und Experten.
  • Überprüfung der Taxonomiekonformität (Eligibility):
    • Identifizieren Sie Wirtschaftstätigkeiten, die unter Orientierung an den NACE-Codes taxonomiefähig sind, unabhängig davon, ob diese dabei erfüllt werden.
    • Validieren Sie, ob die taxonomiefähigen Tätigkeiten die relevanten Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel erfüllen („taxonomy-aligned activities“).
    • Überprüfen Sie, ob diese Tätigkeiten die „Do No Significant Harm“-Regel (DNSH) erfüllen und die anderen Umweltziele dabei nicht erheblich beeinträchtigt werden.
    • Stellen Sie im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung sicher, dass die Tätigkeiten dem in der EU-Taxonomie festgelegten Mindestmaß an sozialen Standards, einschließlich grundsätzlicher Menschenrechte und Arbeitsnormen (OECD-Leitsätze) entsprechen.

 

  Erst wenn die Überprüfung jedes der genannten Schritte positiv ausfällt, kann eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden.

  • Berechnen Sie die Anteile von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben an taxonomiekonformen Tätigkeiten und erstellen Sie die entsprechenden Berichte.
  • Überprüfen Sie rechtzeitig, ob die geforderten Daten mit den bestehenden Systemen erfasst und taxonomiekonform berichtet werden können.

 

Was ist zu berichten? Die EU-Taxonomie-KPIs im Überblick

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen Finanzunternehmen (Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und (Rück)Versicherungsunternehmen) und Nicht-Finanzunternehmen (Unternehmen der Realwirtschaft).

Kreditinstitute veröffentlichen ab 2024 über die “Green Asset Ratio” (GAR), wie groß der Anteil der Finanzierung von taxonomiekonformen Aktivitäten im Verhältnis des Gesamtvermögens ist. Weitere KPIs sind ab 2026 offenzulegen. Unternehmen der Realwirtschaft müssen nach der EU -Taxonomie Verordnung zu ihrem Umsatz-KPI, CapEx-KPI und OpEx-KPI berichten.

 

Umsatzerlöse: Umsatz-KPI

Der in Art. 8 Abs. 2a der EU-Tax-VO 2020/852 genannte Umsatzanteil wird berechnet als der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) verbunden sind, geteilt durch den Nettoumsatz (Nenner) im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU. Der Umsatz umfasst die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission 1 ausgewiesenen Einnahmen.

 

Investitionsausgaben: CapEx-KPI

Der CapEx-KPI gibt das Verhältnis von Investitionsausgaben, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, bezogen auf alle Investitionsausgaben wieder (Art. 8 Abs. 2b EU Tax-VO).

 

Berechnung CapEx-KPI

Zähler:

Anteil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben

  • für Vermögenswerte oder Prozesse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
  • für die geplante Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (CapEx-Plan)
  • für den Erwerb von Leistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, mit denen bei den Zieltätigkeiten innerhalb von 18 Monaten eine Dekarbonisierung oder Treibhausgasminderung umgesetzt werden kann.

 

Nenner:

Investitionsausgaben für Zugänge in immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen

Quelle: Wirtschaftprüferkammer KdöR

 

Betriebsaufwand: OpEx-KPI

Der OpEx-KPI bezieht sich auf den Anteil der Betriebsausgaben, die mit taxonomiekonformen Vermögenswerten oder Prozessen verbunden sind in Relation zu den gesamten Betriebsausgaben (Art. 8 Abs. 2b EU Tax-VO).

 

Berechnung OpEx-KPI

Zähler:

Anteil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben

  • für Vermögenswerte oder Prozesse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich Ausbildungskosten sowie nicht aktivierter Forschungs- und Entwicklungskosten
  • die einem CapEx-Plan zuzuordnen sind
  • für den Erwerb von Leistungen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, mit denen bei den Zieltätigkeiten innerhalb von 18 Monaten eine Dekarbonisierung oder Treibhausgasminderung umgesetzt werden kann, einschließlich der Aufwendungen für Gebäudesanierung

 

Nenner:

Direkte Betriebsausgaben für

  • Forschung und Entwicklung,
  • Gebäuderenovierung,
  • kurzfristige Vermietung,
  • Wartung und Reparatur sowie
  • die laufende Instandhaltung des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder durch Dritte

 

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer KdöR

 

Was bringt die EU-Taxonomie meinem Unternehmen

Die EU-Taxonomie ist nicht nur mit einigem Aufwand verbunden – sie hat auch positive Auswirkungen. Neben der EU entwickeln weltweit bereits viele Länder nationale Taxonomien. Unternehmen, die frühzeitig das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus rücken, verschaffen sich künftig Wettbewerbsvorteile in vielen Märkten. Eine verbesserte Transparenz in der Berichterstattung kommt außerdem Unternehmen zugute, die versuchen, sich mit ihren nachhaltigen Aktivitäten in diesem Bereich zu profilieren. Gleichzeitig erleichtert die verbesserte Informationsbeschaffung für an Nachhaltigkeit interessierte Investoren die Kapitalbeschaffung.

 

Taxonomie weltweit: Führungsrolle der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist der erste rechtlich bindende und damit fortschrittlichste Maßstab für umweltfreundliche Investitionen. Vielen Ländern weltweit dienen die EU-Maßstäbe daher zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten als Orientierung während der Entwicklungsphase eigener nationaler Taxonomien. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben besteht für Nicht-EU-Staaten zwar nicht, aber: Mutterunternehmen in der Europäischen Union müssen die Anforderungen der EU-Taxonomie für den gesamten Konzern erfüllen. Also auch für Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU. So haben die Offenlegungspflichten innerhalb der EU auch Einfluss auf international agierende Marktteilnehmer und die Nachhaltigkeitsaktivitäten in Drittländern.

Neben der EU und China haben in den letzten Jahren ca. 20 Länder und Regionen Ansätze für grüne, soziale oder Transitions-Taxonomien entwickelt oder sind gerade dabei.

 

Berichtsanforderungen der EU-Taxonomie meistern

Die Ermittlung der taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten und die Prüfung, inwieweit diese den TBK entsprechen, die Messung ihrer finanziellen Leistung und schließlich die Berechnung der KPIs ist komplex und sollte nicht unterschätzt werden. Auch was die Anforderungen an die Darstellung und das Format des Reportings betrifft. Riesige Datenmengen, das zentrale Management der Daten und vor allem der hohe Anspruch an die Datenqualität stellen eine große Herausforderung dar. Dieser kann am besten mithilfe eines intelligenten ESG-Reporting-Tools begegnet werden. Vom EU-Taxonomie-Mapping über die Kennzahlenberechnung bis zum Reporting: automatisiert, schnell und zuverlässig Konzerngeschäftsberichte inklusive Nachhaltigkeitsbericht erstellen und mit nur einem Klick in das regulatorisch vorgeschriebene iXBRL-Format übertragen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Lucanet macht es möglich! Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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    Lucanet ist ein internationaler Softwareanbieter für Konsolidierung, Planung und Reporting. Unsere user-freundliche CFO Solution Platform ist genau auf die Anforderungen von CFOs, Group Accountants und dem Controlling zugeschnitten und liefert nachvollziehbare und valide Zahlen. Seit mehr als 20 Jahren vertrauen 6.000 Kunden in 50 Ländern auf Lucanet.