Die internationale Steuerlandschaft entwickelt sich ständig weiter und konfrontiert uns immer wieder mit Veränderungen. Pillar 2, eine bedeutende und zukunftsweisende Komponente des umfassenden Plans der OECD/G20 zur Reform der globalen Besteuerung, hat in der letzten Zeit für intensive Diskussionen in der Fachwelt gesorgt. Erfahren Sie, was genau Pillar 2 ist und warum sie die Aufmerksamkeit von Regierungen, multinationalen Unternehmen und Steuerfachleuten auf der ganzen Welt auf sich zieht.
Definition und Bedeutung von Pillar 2
Pillar 2 ist eine der beiden Säulen des Plans, den das Inclusive Framework on BEPS von OECD und G20 zur Reform der internationalen Besteuerung umsetzen möchte. Mit inzwischen mehr als 140 teilnehmenden Ländern plant das Gremium, mit Pillar 2 eine globale Mindeststeuer von 15 % auf die Erträge von multinationalen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro einzuführen. Die globale Mindestbesteuerung besteht aus zwei Elementen: der Income Inclusion Rule (IIR), die in der deutschen Umsetzung als Primärergänzungssteuer (PES) bezeichnet wird, und der Undertaxed Profits Rule (UPR), in Deutschland Sekundärergänzungssteuer (SES).
- Gemäß IIR müssen Mutterunternehmen multinationaler Unternehmensgruppen für Länder, in denen der effektive Steuersatz unter dem vereinbarten Mindestsatz liegt, eine Ergänzungssteuer (Top-Up Tax) entrichten.
- Die UPR wiederum ist ein ergänzender Mechanismus zur Erhebung einer Ergänzungssteuer in solchen Fällen, in denen die IIR für die Unternehmensgruppe nicht zur Anwendung kommt und somit keine Ergänzungssteuer bewirken würde.
Pillar 2 wird voraussichtlich ab dem Jahr 2024 in Kraft treten, der genaue Zeitpunkt ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So hat beispielsweise die Europäische Union in ihrer entsprechenden EU-Richtlinie ausgeführt, dass sie die Mitgliedstaaten zu einer Umsetzung von Pillar 2 ab 2024 verpflichtet, während die Vereinigten Staaten noch kein Datum bekannt gegeben haben. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben jedoch bereits mit der Umsetzung der Vorschriften von Pillar 2 in ihr nationales Recht begonnen.
Pillar 1 und Pillar 2 im Vergleich
Generell betrachtet, befasst sich Pillar 1 in erster Linie mit der Neuverteilung von Erträgen auf Marktstaaten, während sich Pillar 2 auf die Schaffung eines globalen Mindeststeuerrahmens und die Verhinderung von Steuervermeidung konzentriert. Im Folgenden geben wir eine detaillierte Übersicht:
Pillar 1: Gewinnzuweisung und Nexus
Pillar 1 konzentriert sich auf die Verteilung der steuerpflichtigen Erträge sehr großer multinationaler Konzerne und soll dabei den Marktstaaten ein stärkeres Gewicht verleihen. Damit wirkt sich Pillar 1 auf die effektiven Steuersätze, die Steuerverpflichtungen in den jeweiligen Ländern und die Verrechnungspreise aus. Da im Lauf der Zeit weitere Unternehmen einbezogen werden sollen, hängt der Zeitplan für die Einführung von Pillar 1 vom Einverständnis einer kritischen Masse an Ländern ab.
Pillar 1 soll die von einigen Staaten eingeführten Steuern auf digitale Dienstleistungen und ähnliche Maßnahmen aufheben, wobei der Zeitplan der Umsetzung derzeit noch ungewiss ist. Im Unterschied zu früheren Entwürfen sollen nun verschiedene Branchen erfasst und der Schwerpunkt auf digitalisierten Geschäftsmodellen wegfallen.
Pillar 2: Globale Mindestbesteuerung
Pillar 2 soll sicherstellen, dass Erträge multinationaler Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro weltweit angemessen besteuert werden. Dafür hat man einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % festgelegt. Die Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (GloBE) werden durch das Inclusive Framework on BEPS herausgegeben und dienten beispielsweise als Vorlage für die Mindestbesteuerungsrichtlinie der Europäischen Union.
Hauptziele und Nutzen von Pillar 2
Das Hauptziel von Pillar 2 ist es zu verhindern, dass multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern, um ihre Steuerschuld zu verringern. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass einzelne Länder über besonders niedrige Unternehmenssteuersätze Anreize für Gewinnverlagerungen schaffen. Pillar 2 soll fairere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, ein wettbewerbsintensiveres Geschäftsumfeld bieten und ein gerechteres Steuersystem schaffen.