Pillar 2: Alles, was Sie über die globale Mindestbesteuerung wissen müssen

Veröffentlicht 20. Dez. 2023  | 4 Min. Lesezeit
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Die internationale Steuerlandschaft entwickelt sich ständig weiter und konfrontiert uns immer wieder mit Veränderungen. Pillar 2, eine bedeutende und zukunftsweisende Komponente des umfassenden Plans der OECD/G20 zur Reform der globalen Besteuerung, hat in der letzten Zeit für intensive Diskussionen in der Fachwelt gesorgt. Erfahren Sie, was genau Pillar 2 ist und warum sie die Aufmerksamkeit von Regierungen, multinationalen Unternehmen und Steuerfachleuten auf der ganzen Welt auf sich zieht.

 

Definition und Bedeutung von Pillar 2

Pillar 2 ist eine der beiden Säulen des Plans, den das Inclusive Framework on BEPS von OECD und G20 zur Reform der internationalen Besteuerung umsetzen möchte. Mit inzwischen mehr als 140 teilnehmenden Ländern plant das Gremium, mit  Pillar 2 eine globale Mindeststeuer von 15 % auf die Erträge von multinationalen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro einzuführen. Die globale Mindestbesteuerung besteht aus zwei Elementen: der Income Inclusion Rule (IIR), die in der deutschen Umsetzung als Primärergänzungssteuer (PES) bezeichnet wird, und der Undertaxed Profits Rule (UPR), in Deutschland Sekundärergänzungssteuer (SES).

  • Gemäß IIR müssen Mutterunternehmen multinationaler Unternehmensgruppen für Länder, in denen der effektive Steuersatz unter dem vereinbarten Mindestsatz liegt, eine Ergänzungssteuer (Top-Up Tax) entrichten.
  • Die UPR wiederum ist ein ergänzender Mechanismus zur Erhebung einer Ergänzungssteuer in solchen Fällen, in denen die IIR für die Unternehmensgruppe nicht zur Anwendung kommt und somit keine Ergänzungssteuer bewirken würde.

 

Pillar 2 wird voraussichtlich ab dem Jahr 2024 in Kraft treten, der genaue Zeitpunkt ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So hat beispielsweise die Europäische Union in ihrer entsprechenden EU-Richtlinie ausgeführt, dass sie die Mitgliedstaaten zu einer Umsetzung von Pillar 2 ab 2024 verpflichtet, während die Vereinigten Staaten noch kein Datum bekannt gegeben haben. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben jedoch bereits mit der Umsetzung der Vorschriften von Pillar 2 in ihr nationales Recht begonnen.

 

Pillar 1 und Pillar 2 im Vergleich

Generell betrachtet, befasst sich Pillar 1 in erster Linie mit der Neuverteilung von Erträgen auf Marktstaaten, während sich Pillar 2 auf die Schaffung eines globalen Mindeststeuerrahmens und die Verhinderung von Steuervermeidung konzentriert. Im Folgenden geben wir eine detaillierte Übersicht:

 

Pillar 1: Gewinnzuweisung und Nexus

Pillar 1 konzentriert sich auf die Verteilung der steuerpflichtigen Erträge sehr großer multinationaler Konzerne und soll dabei den Marktstaaten ein stärkeres Gewicht verleihen. Damit wirkt sich Pillar 1 auf die effektiven Steuersätze, die Steuerverpflichtungen in den jeweiligen Ländern und die Verrechnungspreise aus. Da im Lauf der Zeit weitere Unternehmen einbezogen werden sollen, hängt der Zeitplan für die Einführung von Pillar 1 vom Einverständnis einer kritischen Masse an Ländern ab.

Pillar 1 soll die von einigen Staaten eingeführten Steuern auf digitale Dienstleistungen und ähnliche Maßnahmen aufheben, wobei der Zeitplan der Umsetzung derzeit noch ungewiss ist. Im Unterschied zu früheren Entwürfen sollen nun verschiedene Branchen erfasst und der Schwerpunkt auf digitalisierten Geschäftsmodellen wegfallen.

 

Pillar 2: Globale Mindestbesteuerung

Pillar 2 soll sicherstellen, dass Erträge multinationaler Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro weltweit angemessen besteuert werden. Dafür hat man einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % festgelegt. Die Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (GloBE) werden durch das Inclusive Framework on BEPS herausgegeben und dienten beispielsweise als Vorlage für die Mindestbesteuerungsrichtlinie der Europäischen Union.

 

Hauptziele und Nutzen von Pillar 2

Das Hauptziel von Pillar 2 ist es zu verhindern, dass multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern, um ihre Steuerschuld zu verringern. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass einzelne Länder über besonders niedrige Unternehmenssteuersätze Anreize für Gewinnverlagerungen schaffen. Pillar 2 soll fairere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, ein wettbewerbsintensiveres Geschäftsumfeld bieten und ein gerechteres Steuersystem schaffen.

Best Practices und Tipps für die Umsetzung von Pillar 2

Die Umsetzung von Pillar 2 ist ein komplexer Prozess, der die Zusammenarbeit von Regierungen, Unternehmen und anderen Interessengruppen erfordert. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, damit alle Beteiligten genügend Zeit zur Vorbereitung haben.

Innerhalb der Unternehmensgruppen ist die Erhebung und Sammlung aller relevanten Daten und Kennzahlen eine besondere Herausforderung, bei der alle Bereiche (Konzern-Rechnungswesen, Steuerabteilung, nationale Gesellschaften) eng zusammenarbeiten müssen.

Die Umsetzung von Pillar 2 ist nicht einfach, und es gibt keine Einheitslösung – seien Sie flexibel und bereit, den Umsetzungsplan gegebenenfalls anzupassen. Einige zusätzliche Tipps für die Umsetzung von Pillar 2:

  • Binden Sie die obere Führungsebene ein, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und ein ausreichendes Problembewusstsein besteht.
  • Schulen Sie Ihr Personal hinsichtlich Anforderungen und Regeln.
  • Wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, der Sie bei der Konzeptionierung Ihres Projekts und der Umsetzung begleitet.
  • Halten Sie sich über die neuesten Entwicklungen in allen für Sie relevanten Ländern auf dem Laufenden – die Bestimmungen für Pillar 2 entwickeln sich ständig weiter.

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Herausforderungen und mögliche Lösungen bei der Umsetzung von Pillar 2

Bei der Umsetzung von Pillar 2 können Sie (als Unternehmen) mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert werden, z. B:

  • Schwierigkeiten bei der Umstellung Ihrer Buchhaltungs- und Steuerberichtssysteme
  • Hohe Befolgungskosten bei der Erfassung und Meldung von Daten über Ihre weltweiten Gewinne und Aktivitäten
  • Noch unklare Auslegung der einzelnen Vorschriften zur Umsetzung von Pillar 2 in den jeweiligen Ländern

 

Eine weitere wirksame Lösung ist der Einsatz von Technologien und Softwarelösungen wie der GlobalTaxCenter Suite, die Unternehmen bei der Einhaltung der komplexen Steuerregeln unterstützen. GlobalTaxCenter Suite enthält Module für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung (Country-by-Country Reporting, CbCR), die GloBE-Regeln der OECD und die DAC-6-Berichtsanforderungen der EU. Insbesondere das CbCR erhält im Zuge von Pillar 2 eine deutlich größere Bedeutung, weil einige der vorgesehenen Erleichterungen für die Erstjahre auf CbCR-Daten zurückgreifen.

Die Suite unterstützt Sie bei der fristgemäßen und korrekten Befolgung der Vorschriften mit zahlreichen Funktionen, die das Erfassen und Melden von Daten vereinfachen, darunter:

  • ein zentrales Daten-Repository, das alle für die Befolgung der Vorschriften erforderlichen Daten speichert,
  • automatisierte Arbeitsabläufe, mit denen der Befolgungsprozess rationalisiert werden kann,
  • eine benutzerfreundliche Oberfläche, die das Navigieren in der Software erleichtert.

 

Ausblick auf die Zukunft von Pillar 2

Pillar 2 ist in der internationalen Staatengemeinschaft auf eine breite Unterstützung gestoßen. Die Europäische Union hat mit der Mindestbesteuerungsrichtlinie bereits Fakten geschaffen, sehr viele weitere Länder dürften sich anschließen. Damit ändert sich die Steuerlandschaft für multinationale Unternehmensgruppen, aber auch für die Finanzverwaltungen weltweit erheblich. Die mit der Umsetzung verbundenen Herausforderungen fangen gerade erst an, gleichzeitig ist der Zeitplan für die Umsetzung äußerst ambitioniert.

 

Sources:

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