Die Verrechnungspreisdokumentation ist seit Jahren ein zentrales Thema für multinationale Unternehmen. Die Anforderungen (insbesondere verkürzte Vorlagefristen) an die Verrechnungspreisdokumentation verschärfen sich ab 2025 erheblich, mit Auswirkungen auf die Steuerstrategie und Compliance der betroffenen Unternehmen. Die verkürzten Vorlagefristen und neue Bestandteile der Dokumentation führen dazu, dass international tätige Unternehmen ab 2025 eine Verrechnungspreisdokumentation proaktiv erstellen sollten, da die engen zeitlichen Vorgaben ansonsten kaum noch realistisch erfüllbar sind.
Die neuen Herausforderungen
Mit den neuen Regelungen sollten betroffene Unternehmen verpflichtet werden, eine Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung – ohne gesonderte Aufforderung – vorzulegen. Diese Frist gilt sowohl für das Local File als auch für das Master File. Bisher betrug die Frist 60 Tage, und es war eine gesonderte Anforderung durch den Außenprüfer notwendig. Darüber hinaus, kann die Finanzverwaltung die Verrechnungspreisdokumentation jetzt auch außerhalb von Betriebsprüfungen anfordern, etwa im Rahmen eines (Vorab-)Verständigungsverfahrens. Da die neuen Fristen auch für Geschäftsjahre vor 2025 gelten, wenn die Prüfungsanordnung erst nach dem 31.12.2024 bekanntgegeben wird, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie stets eine aktuelle Verrechnungspreisdokumentation vorhalten.
Vermeintliche Erleichterung durch aktuelles Gesetzgebungsverfahren
Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist eine vermeintliche Verfahrensvereinfachung der Verrechnungspreisdokumentation vorgesehen. Abweichend zu den geplanten Änderungen ab 2025 ist eine automatische Vorlage nach Prüfungsanordnung „nur“ noch für eine neue eingeführte Transaktionsmatrix, das Master File und Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle vorgesehen, nicht aber für die vollständige Verrechnungspreisdokumentation. Die vollständige Verrechnungspreisdokumentation ist dann innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung des Außenprüfer notwendig. Der Inhalt der Transaktionsmatrix soll noch konkretisiert werden.
Diese vermeintliche Erleichterung stellt für die Praxis keine echte Erleichterung dar. Die Transaktionsmatrix als neuer Bestandteil des Local Files ist eher ein Zusatzaufwand, der nun innerhalb der Erstellung der Dokumentation noch dazu kommt. Es ist davon auszugehen, dass Außenprüfer zu Beginn der Prüfung die Vorlage der vollständigen anfordern, sodass faktisch ab Prüfungsanordnung 30 Tage + 30 Tage ab Anforderung/Prüfungsbeginn zur Erstellung einer vollständigen Verrechnungspreisdokumentation verbleiben.