Mit den Swiss GAAP FER verfügt die Schweiz neben dem Obligationenrecht (OR) über eine eigene, nationale Rechnungslegungsvorschrift, die sich von gängigen internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder US GAAP unterscheidet.
In diesem Blogbeitrag fassen wir zusammen, was unter Swiss GAAP FER zu verstehen ist. Darüber hinaus erklären wir kurz und kompakt die Kern-FER Swiss GAAP FER 4 Geldflussrechnung und die Swiss GAAP FER 30 für die Konzernrechnung. Zum Schluss wird anhand der Lucanet-Lösung und unseres Kunden Neutrik AG gezeigt, wie man den speziellen Anforderungen der Swiss GAAP FER gerecht wird.
Was bedeutet Swiss GAAP FER?
Swiss GAAP FER steht für Swiss General Accepted Accounting Principles (GAAP) Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) und gibt Unternehmen einen Rahmen für die Finanzberichterstattung vor. Mit den Swiss GAAP FER...
- wird die Vermögenslage eines Unternehmens transparent aufbereitet, wodurch u.a. die Finanzplanung für Folgejahre erleichtert wird
- bekommen Unternehmen ein hilfreiches Regelwerk an die Hand, das die gesamte Bandbreite an Rechnungslegungsfragen abdeckt.
- werden alle Besonderheiten für Unternehmen in der Schweiz berücksichtigt (bspw. im Nonprofit- oder Versicherungsbereich).
Wie sind die Swiss GAAP FER aufgebaut?
Die Swiss GAAP FER sind modular aufgebaut. Insgesamt setzen sie sich aus fünf Einzelteilen zusammen:
- Kern-FER 1-6 inklusive Rahmenkonzept
- Weitere Swiss GAAP FER
- Branchen-FER
- Swiss GAAP-FER 30 Konzernrechnung
- Swiss GAAP-FER 31 für kotierte Unternehmen
Zu beachten ist, dass die Einzelteile der Swiss GAAP FER nicht für alle Unternehmenstypen anzuwenden sind. Je nach Größe des Unternehmens müssen unterschiedliche Module berücksichtigt werden. Es wird zwischen den folgenden vier Unternehmenstypen unterschieden:
- Kleine Organisationen: Für kleine Organisationen sind ausschließlich die Kern-FER 1-6 inklusive des Rahmenkonzepts und die Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung anzuwenden. Gemäß des Rahmenkonzepts gelten kleine Organisationen als solche, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien innerhalb von zwei Jahren nicht überschreiten: (I) 10 Mio. CHF Bilanzsumme, (II) 20. Mio. CHF Jahresumsatz und (III) 50 Stellen in Vollzeit im Jahresdurchschnitt.
- Mittelgroße Organisationen: Mittelgroße Organisationen gelten als solche, sobald sie zwei der oben aufgeführten drei Kriterien innerhalb von zwei Jahren überschreiten. Neben den Kern-FER und Swiss GAAP FER 30 sind für mittelgroße Organisationen noch weitere Swiss GAAP FER anzuwenden.
- Spezielle Branchen: Für einzelne Branchen sind zusätzliche Branchen-FER anzuwenden. Dies betrifft Versicherungsunternehmen (Swiss GAAP FER 14 sowie 40), gemeinnützige Nonprofit-Organisationen (NPOs) (Swiss GAAP FER 21), Vorsorgeeinrichtungen (Swiss GAAP FER 26) und Gebäude- und Krankenversicherer (Swiss GAAP FER 41).
- Kotierte Unternehmen: Für kotierte Unternehmen ist zusätzlich Swiss GAAP FER 31 (Ergänzende Fachempfehlungen für kotierte Unternehmen) anzuwenden.
Untenstehend haben wir den Aufbau der Swiss GAAP FER in einer Graphik zusammengefasst.