Mit Pillar Two wird meist die Berechnung einer weiteren Ertragsteuer sowie Abgabe einer entsprechenden Erklärung und Zahlung einer daraus resultierenden Steuer in Verbindung gebracht. Pillar Two ist jedoch bereits im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung im Quartals- und Jahresabschlussreporting von Relevanz und entsprechende Prozesse müssen aufgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Pillar Two Regelungen - von betroffenen Unternehmen - für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 01.01.2024 anzuwenden sind, bedeutet dies im Regelfall eine Erstanwendung im Rahmen des Quartalsreportings zum 31.03.2024 Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen einer IAS 34 konformen Pillar Two Ermittlung im Sinne einer Plansteuerquote und einer Steuerberechnung gem. IAS 12. Im Kontext von IAS 34 werden Unternehmen vor der Herausforderung stehen, dass die notwendigen Informationen zur Ermittlung einer Pillar Two Plansteuerquote im aktuellen Planungsprozess regelmäßig nicht verfügbar sind.
Neben der reinen Datenverfügbarkeit wird im Rahmen der Ist-Steuerberechnung nach IAS 12 insbesondere der zeitliche Aspekt der Pillar Two Berechnung im Kontext des häufig vorliegenden Fast-Close Ansatzes für die Steuerabteilungen zur Herausforderung. Ein weitere höchst praxisrelevante Fragestellung für Unternehmen ist die Pillar Two konforme Ermittlung der latenten Steuern.
Nicht nur die Umsetzung des Recast und Recapturing stellen Unternehmen vor Herausforderungen, sondern auch die praxisorientierte Abgrenzung von latenten Steuern aus sog. Konzernbuchungen von der Einzelgesellschaftsebene. Gemeinsam mit wts Digital wollen wir Ihnen im Rahmen unseres Webinars Best Practice Lösungsansätze für die genannten Herausforderungen basierend auf der GlobalTaxCenter Suite vorstellen. Ebenfalls werden wir erste Erfahrungen aus Software Implementierungsprojekten sowie den aktuellen Stand des Pillar 2 Moduls in der GTC Suite mit Ihnen teilen.